1945-1955 - 9. bis 10. Klasse

Der schwierige Neuanfang

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Inhaftierung im Fårhuslager 1945 Foto: Deutsches Museum Nordschleswig

Die Rechtsabrechnung

Nach der deutschen Kapitulation am 5. Mai 1945 wurden viele Angehörige der deutschen Volksgruppe interniert. Dies geschah im Faarhus-Lager nahe der Grenze. In diesem zuvor als Fröslee-Lager bezeichneten Lager waren vorher Gegner der deutschen Besatzungsmacht eingesperrt worden, von denen viele in deutsche Konzentrationslager überführt worden waren.

Das Eigentum deutscher Organisationen und deutscher Staatsbürger war beschlagnahmt worden. Später wurden deutsche Staatsbürger auch ausgewiesen. Ferner kam es zu einzelnen Racheakten. Doch blieb es hierbei von wenigen Ausnahmen abgesehen bei Sachschäden. Allerdings zählte zu diesen die komplette Zerstörung deutscher Einrichtungen und Denkmäler, darunter im August 1945 die Sprengung des Knivsbergturmes.

Bismarckturm auf dem Knivsberg nach der Sprengung 1945 Foto: Deutsches Museum Nordschleswig

Den meisten wegen ihrer Verstrickung in die NS-Herrschaft durch ihren Zeitfreiwilligendienst oder wegen ihrer Mitgliedschaft in der Waffen-SS Beschuldigten wurde der Prozess gemacht. Dabei wurde allerdings nicht die Gesinnung, sondern die konkrete Tatschuld geahndet.

In der Tat hatten sich einige Angehörige der deutschen Minderheit in deutschen Diensten schwerer Kriegsverbrechen schuldig gemacht. Einzelne, wie der SS-Mann und KZ-Aufseher Gustav Jepsen, wurden zum Tode verurteilt und später hingerichtet. Andere wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie wurden nicht härter oder milder bestraft als dänische Staatsbürger ohne deutsche Gesinnung, die sich entsprechender Straftaten schuldig gemacht hatten.

Juristisch problematisch war, dass einige der hier angewandten Gesetze neu erlassen und mit rückwirkender Kraft bis zum 9. April 1940 gehandhabt wurden. Die meisten Verurteilten kamen nach einigen Monaten oder wenigen Jahren wieder frei. Dadurch fühlten sich viele, die nur zu geringen Strafen verurteilt worden waren, besonders ungerecht behandelt. Andere hatten sich inzwischen von der deutschen Volksgruppe abgewandt.

 

Der Neuaufbau deutscher Organisationen

Derweil konstituierte sich die deutsche Volksgruppe neu unter demokratischen Strukturen. Schon 1943 hatte die so genannte Haderslebener Erklärung die Grundlage für einen Neuanfang gelegt. Seinerzeit hatten nicht-nazistische Kräfte der deutschen Minderheit ihre Loyalität gegenüber dem dänischen Staat formuliert. Dieser Kreis spielte eine wesentliche Rolle bei der Neugründung des Bundes Deutscher Nordschleswiger noch im Jahre 1945, welcher die genannte Erklärung zum Ausgangspunkt seines Grundsatzprogramms machte.

Nach ihrer Freilassung gelangten jedoch auch wieder Mitglieder der vorherigen Minderheitenführung in zentrale Positionen, was die Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte für lange Zeit erschwerte. An der demokratischen Ausrichtung gab es jedoch keine Zweifel mehr. Erleichtert wurde der Neuanfang im Grenzland jedoch auch durch die Tatsache, dass es anders als in vielen Teilen Europas hier niemals zu Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung oder gar zu Massakern gekommen war.

Positivcliché der ersten Ausgabe des Nordschleswigers 02.Februar 1946 Foto: Deutsches Museum Nordschleswig

Ab Februar 1946 erschien der "Der Nordschleswiger" als neue und freie deutsche Tageszeitung. Die "Nordschleswigsche Zeitung" hatte nach einem Sprengstoffanschlag auf ihre Druckerei im Juni 1945 nicht mehr erscheinen können.

Auch das Vereinsleben kam nach der Gründung des Bundes Deutscher Nordschleswiger 1945 rasch wieder in Gang gekommen. Schon 1947 gehörten ihm 3500 Mitglieder in 28 Ortsvereinen an. 1948 fand erstmals wieder ein Knivsbergfest statt. Kurz zuvor war im Februar 1949 der Deutsche Jugendverband für Nordschleswig gegründet worden.

 

Neuaufbau des deutschen Schulwesens

Deutscher Schulunterricht konnte zunächst nur im privaten Rahmen stattfinden. Ab 1949 konnte das deutsche Schulwesen nicht zuletzt mit Unterstützung aus dem Kultusministeriums des 1946 als eigenständiges Bundesland neu konstituierten Schleswig-Holstein systematisch aufgebaut werden. Allerdings gab es keine deutschsprachigen Zweige kommunaler Schulen mehr, sondern nur noch Privatschulen, woran sich bis heute nichts geändert hat. Ab Mai 1949 konnten die deutschen Nordschleswiger einige ihrer beschlagnahmten Privatschulgebäude zurückkaufen. Bereits 1954 gab es wieder 28 deutsche Schulen, dazu seit 1951 die Nachschule in Tingleff. Examen musste man allerdings an dänischen Schulen ablegen. Dies galt erst recht für das Abitur. Hier blieb bis 1959 nur die Möglichkeit, die dänischen Staatsgymnasien zu besuchen.

 

Provisorischer Unterricht 3. und 4. Klasse 1947 im Theaterhotel Apenrade Foto: Deutsches Museum Nordschleswig

Deutsche und Dänen in den ersten Nachkriegsjahren

Das Verhältnis zwischen Deutschen und Dänen blieb zunächst angespannt und distanziert. Von einzelnen Gewalttaten wie 1948 dem Tötungsdelikt an Wilhelmine Sass in Lügumkloster und einem von Deutschgesinnten begangenen Sprengstoffanschlag auf das Polizeibüro in Tingleff abgesehen, blieb es in Nordschleswig jedoch eher ruhig. Dies galt umso mehr, als sich der Grenzkampf auf Südschleswig verlagerte. Hier traten immer mehr Menschen der dänischen Minderheit und ihren Organisationen bei. Der Ruf nach einer erneuten Grenzverschiebung wurde immer lauter. Die britische Besatzungsmacht verbat sich jedoch Einmischungen von dänischer Seite, obwohl sie in einer Note an die dänische Regierung anfragte, ob man eine Grenzverschiebung mit oder ohne Volksabstimmung erwäge oder einem "Bevölkerungsaustausch" zustimmen würde.

Titelseite vom Der Nordschleswiger vom 31. Dezember Foto: Deutsches Museum Nordschleswig

Im Oktober 1949 bekam die deutsche Volksgruppe von der Regierung zugesichert, dass sie die gleichen Rechte hätten, wie alle anderen dänischen Staatsbürger. Besondere Zugeständnisse als Minderheit, wie es südlich der Grenze kurz zuvor in der "Kieler Erklärung" für dänische und friesische Südschleswiger formuliert worden war, erreichte man jedoch nicht.

Nach der Folketingswahl 1953 konnte Slesvigsk Parti erstmals wieder einen Abgeordneten ins Folketing entsenden. Hans Schmidt-Oxbüll konnte dieses Mandat bis 1964 halten. Doch grundsätzliche Fragen des Minderheitenschutzes waren noch immer nicht gelöst worden.

Adenauer, Hansen und Heuss bei der Unterzeichnung Bonn-Kopenhagener-Erklärungen 29. März 1955 Foto: Deutsches Museum Nordschleswig

Schließlich half die "große Politik": Die Bundesrepublik Deutschland sollte in das westliche Verteidigungsbündnis der NATO aufgenommen werden. Dem gehörte Dänemark bereits seit dessen Gründung an. In diesem Zusammenhang verband Dänemark seine Zustimmung mit einer Lösung der vor allem in Südschleswig noch immer akuten Konflikte.

Im März 1955 gaben die deutsche Bundesregierung unter Konrad Adenauer und die dänische Staatsregierung unter H.C. Hansen fast gleichlautende Erklärungen ab. Sie garantierten, dass das Bekenntnis zur Minderheit in Süd- bzw. Nordschleswig frei ist, nicht behördlich nachgeprüft werden darf und Angehörige der Minderheiten nicht benachteiligt werden dürfen. Zudem erhielten die Minderheitenschulen das volle Examensrecht. Die Abschlüsse sollten fortan in beiden Ländern anerkannt werden. Damit war der Weg für neue Entwicklungsmöglichkeiten im schleswigschen Grenzland gebahnt.

Foto: BDN